Elterngeld für Selbstständige: Alles, was Sie wissen müssen

Bahsin Rajab
Zertifizierte Finanzberaterin für Familien


Bahsin Rajab
Zertifizierte Finanzberaterin für Familien

Lesedauer: 3 Minuten
Selbstständige haben grundsätzlich Anspruch auf Elterngeld – aber die Berechnung und die Regelungen unterscheiden sich von denen für Angestellte. In diesem Artikel erfahren Sie, wie sich das Elterngeld für Selbstständige berechnet, welche Besonderheiten gelten und was passiert, wenn kein Gewinn erzielt wird.

Wie wird das Elterngeld für Selbstständige berechnet?
Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich an Ihrem durchschnittlichen monatlichen Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes. In den meisten Fällen ist dies das Kalenderjahr vor der Geburt.
Zur Berechnung benötigen Sie:
- Den Steuerbescheid des relevanten Jahres. Falls dieser noch nicht vorliegt, können vorläufig auch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) eingereicht werden.
- Nach Vorliegen des Steuerbescheids müssen die endgültigen Daten nachgereicht werden.
Wichtig: Das Elterngeld beträgt zwischen 65% und 100% des durchschnittlichen Nettoeinkommens, je nachdem, wie hoch Ihr Einkommen war.
Was passiert, wenn kein Gewinn erzielt wurde oder Verluste vorliegen?
Für den Fall, dass Sie im relevanten Zeitraum keinen Gewinn erwirtschaftet oder sogar Verluste gemacht haben, wird das Elterngeld auf den Mindestbetrag festgesetzt:
- Basiselterngeld: 300 Euro pro Monat.
- ElterngeldPlus: 150 Euro pro Monat.
Diese Mindestbeträge gelten unabhängig von der Höhe des Verlustes und dienen als Grundsicherung während der Elternzeit.
Arbeiten während des Elterngeldbezugs: Was ist erlaubt?
Selbstständige dürfen während des Bezugs von Elterngeld bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Das dabei erzielte Einkommen wird jedoch auf das Elterngeld angerechnet. Es ist daher sinnvoll, eine Prognose über das zu erwartende Einkommen während der Elternzeit zu erstellen und diese beim Elterngeldantrag mit einzureichen.
Partnerschaftsbonus: Zusätzliche Monate für kooperierende Eltern
Wenn beide Elternteile parallel zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten, können sie den sogenannten Partnerschaftsbonus beantragen. Dieser gewährt zusätzliche Elterngeldmonate und fördert die partnerschaftliche Aufteilung von Beruf und Familie.
Tipps für Selbstständige zur optimalen Planung
- Frühzeitige Beratung: Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um Ihre individuellen Möglichkeiten zu analysieren und steuerliche Vorteile optimal zu nutzen. Hier eine kostenfreie Erstberatung vereinbaren!
- Einnahmen anpassen: Prüfen Sie, ob es möglich ist, Einnahmen oder Ausgaben im relevanten Zeitraum so zu steuern, dass Ihre Einkommensbasis optimiert wird.
- Unterlagen vorbereiten: Halten Sie Ihre Steuerunterlagen, EÜR und BWA bereit, um Verzögerungen bei der Antragsstellung zu vermeiden.